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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Betrieb des 24/7-Supermarktes
der Wavi GmbH Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Nutzung des von der Wavi GmbH betriebenen personalfreien 24/7-Supermarktes sowie für sämtliche im Markt getätigten Warenkäufe.
2. Betreiberin und Vertragspartnerin der Kunden ist:
   Wavi GmbH
   Riesengasse 6
   63739 Aschaffenburg
   Tel.: 06021/5847460
   hello@wavi.market
   Handelsregister: Amtsgericht Aschaffenburg
3. Mit der Registrierung, dem Betreten des Marktes und/oder dem Einkauf erkennt der Kunde diese AGB sowie die im Markt ausgehängte Hausordnung an, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einbeziehung erfüllt sind.
4. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 2 Registrierung und Kundenkonto
1. Für den Zutritt zum Markt ist entweder eine Registrierung über das vom Betreiber vorgesehene Kunden- bzw. Zugangssystem erforderlich, oder das Scannen einer ec- oder Kreditkarte.
2. Der Kunde hat bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen.
3. Zugangsdaten und sonstige Zugangsmittel sind persönlich zu verwenden und dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden.
4. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter zu schützen und den Betreiber unverzüglich zu informieren, wenn ihm ein Missbrauch seines Kundenkontos bekannt wird oder ein solcher zu befürchten ist.
5. Der Betreiber ist berechtigt, Kundenkonten bei Verstößen gegen diese AGB, bei missbräuchlicher Nutzung, bei Manipulationen des Zugangssystems oder aus einem sonstigen wichtigen Grund vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.
6. Die Sperrung eines Kundenkontos lässt gesetzliche Ansprüche des Betreibers unberührt.

§ 3 Zutritt und Nutzung des 24/7-Marktes
1. Der Markt ist grundsätzlich rund um die Uhr geöffnet. Technische Störungen, Wartungsarbeiten, behördliche Anordnungen, höhere Gewalt oder sonstige Umstände können zu vorübergehenden Einschränkungen oder Schließungen führen.
2. Der Zutritt zum Markt ist nur im Rahmen der vorgesehenen Zugangsvoraussetzungen gestattet.
3. Der Kunde darf anderen Personen keinen unberechtigten Zutritt ermöglichen. Insbesondere darf der Kunde seinen persönlichen Zugang nicht dazu verwenden, Dritten ohne eigene Berechtigung Zutritt zum Markt zu verschaffen.
4. Der Betreiber ist berechtigt, den Zugang zu verweigern oder zu beschränken, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine Person gegen diese AGB, die Hausordnung oder gesetzliche Vorschriften verstößt.
5. Den Anweisungen des Betreibers sowie von ihm beauftragter Personen ist Folge zu leisten.

§ 4 Vertragsschluss und Einkauf
1. Die im Markt ausgestellten Waren stellen grundsätzlich eine Aufforderung an den Kunden dar, ein Kaufangebot abzugeben.
2. Der Kunde wählt die gewünschten Waren selbstständig aus und führt den vorgesehenen Bezahlvorgang über das im Markt eingesetzte Bezahlsystem durch.
3. Der konkrete Vertragsschluss über die jeweilige Ware richtet sich nach dem eingesetzten technischen Verkaufssystem.
4. Die Wavi GmbH ist berechtigt, den Verkauf einzelner Waren zu verweigern, soweit hierfür ein gesetzlicher oder sachlicher Grund besteht.
5. Die gesetzlichen Vorschriften über Sachmängelhaftung, Verbraucherschutz und sonstige zwingende Kundenrechte bleiben unberührt.

§ 5 Preise und Zahlung
1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Einkaufs im Markt bzw. im eingesetzten Verkaufssystem ausgewiesenen Preise.
2. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche von ihm entnommenen Waren vollständig und ordnungsgemäß zu bezahlen.
3. Der Kunde darf Waren nicht aus dem Markt entfernen, ohne den hierfür vorgesehenen Bezahlvorgang ordnungsgemäß abgeschlossen zu haben.
4. Eine nachträgliche Korrektur oder Erstattung fehlerhafter Abbuchungen erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der jeweiligen Zahlungsbedingungen.

§ 6 Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich insbesondere,
1. die Waren ordnungsgemäß zu behandeln,
2. den Markt und dessen Einrichtungen pfleglich zu behandeln,
3. keine technischen Einrichtungen, RFID-Systeme, Kameras, Zugangssysteme, Sensoren oder sonstigen Einrichtungen des Marktes zu manipulieren,
4. keine Waren zu beschädigen oder zu verstecken,
5. keine Waren ohne ordnungsgemäße Bezahlung aus dem Markt zu entfernen,
6. anderen Kunden den Zugang und die Nutzung des Marktes nicht unzulässig zu beeinträchtigen,
7. keine Handlungen vorzunehmen, die geeignet sind, den ordnungsgemäßen Betrieb des Marktes zu beeinträchtigen oder Sicherheitseinrichtungen zu umgehen.

§ 7 Diebstahl, unberechtigte Warenentnahme und Vertragsstrafe
1. Die Entnahme von Waren ohne vollständige und ordnungsgemäße Bezahlung ist untersagt. Dies gilt insbesondere für das bewusste Nichtbezahlen von Waren, das Umgehen oder Manipulieren des Bezahlvorgangs sowie die bewusste Manipulation technischer Erfassungssysteme.
2. Für jeden Fall eines festgestellten Diebstahls, Diebstahlsversuchs oder einer sonstigen vorsätzlichen unberechtigten Warenentnahme verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 60,00 Euro an die Wavi GmbH.
3. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe als die Vertragsstrafe entstanden ist. In diesem Fall verringert sich die Vertragsstrafe entsprechend oder entfällt ganz.
4. Die Wavi GmbH behält sich das Recht vor, einen über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schaden gesondert geltend zu machen. Eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen solchen Schadensersatzanspruch angerechnet.
5. Die Wavi GmbH ist berechtigt, bei einem festgestellten Diebstahl, Diebstahlsversuch, einer Manipulation des Bezahlsystems oder einem sonstigen erheblichen Verstoß gegen diese AGB ein Hausverbot auszusprechen.
6. Das Hausverbot kann zeitlich befristet oder – soweit rechtlich zulässig – auf unbestimmte Zeit ausgesprochen werden. Ein bestehendes Kundenkonto kann in diesem Zusammenhang gesperrt werden.
7. Das Hausverbot gilt für sämtliche von der Wavi GmbH betriebenen Verkaufsflächen, soweit dies dem Kunden ausdrücklich mitgeteilt wird und rechtlich zulässig ist.
8. Bei einem Verstoß gegen ein bestehendes Hausverbot behält sich die Wavi GmbH weitere rechtliche Schritte vor.

§ 8 Strafanzeige und Einschaltung von Behörden
1. Die Wavi GmbH behält sich vor, bei Diebstahl, Diebstahlsversuch, Sachbeschädigung, Betrug, Manipulation des technischen Systems oder sonstigen strafrechtlich relevanten Vorgängen Strafanzeige zu erstatten.
2. Die Wavi GmbH kann bei einem entsprechenden Verdacht die Polizei oder andere zuständige Behörden hinzuziehen.
3. Soweit dies gesetzlich zulässig und erforderlich ist, kann die Wavi GmbH vorhandene Beweismittel, insbesondere Videoaufzeichnungen, Transaktionsdaten, Zugangsdaten, technische Protokolle und sonstige zur Aufklärung des Sachverhalts geeignete Informationen an zuständige Behörden übermitteln.
4. Die Entscheidung über strafrechtliche Ermittlungen, polizeiliche Maßnahmen und die weitere Strafverfolgung obliegt ausschließlich den zuständigen Behörden.
5. Das Recht der Wavi GmbH, aufgrund eines Vorfalls ein Hausverbot auszusprechen, bleibt hiervon unberührt.

§ 9 Hausrecht und Hausverbot
1. Die Wavi GmbH übt das Hausrecht innerhalb ihrer Verkaufsflächen aus.
2. Die Wavi GmbH kann Personen, die gegen diese AGB, die Hausordnung oder gesetzliche Vorschriften verstoßen – insbesondere bei Diebstahl, Diebstahlsversuch, Betrug, Manipulation oder Beschädigung von Einrichtungen –, den Zutritt verweigern oder ein umfassendes Hausverbot aussprechen.
 

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